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Reklamationsordnung |
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Reklamationsordnung
Diese Reklamationsordnung (gültig ab 25.3.2014) hebt die Gültigkeit der vorher erschienenen Ordnungen auf.
I. Allgemeine Bestimmungen
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Die Reklamationsordnung beschreibt übliche geschäftliche Beziehungen zwischen Käufer und Verkäufer. Der Käufer ist verpflichtet, sich mit der Reklamationsordnung und mit den Geschäftsbedingungen vertraut zu machen, und zwar noch vor der Bestellung. Mit der Warenübernahme stimmt der Käufer der unten genannten Reklamationsordnung zu. Falls die Ware nicht persönlich angenommen wurde, versteht man unter dem Annahmezeitpunkt die Übergabe an den ersten Spediteur.
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Als Garantieschein stellt Verkäufer zu jeder gekauften Ware einen Einkaufsbeleg aus (Rechnung - nachfolgend Garantieschein genannt), der mit allen wichtigen Angaben versehen ist (Artikelname, Garantiedauer, Preis, Menge, Seriennummer).
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Diese Reklamationsordnung steht Ihnen am Sitz des Verkäufers oder als Dokument auf www.regulace.org zur Verfügung.
II. Garantiedauer
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Die Garantie läuft ab Datum der Warenannahme durch den Käufer (Datum, das im Garantieschein angegeben ist). Der Gewährleistungsanspruch beläuft sich beim Endverbraucher** allgemein auf 24 Monate*. Der Verkäufer kann diese gesetzliche Frist auch verlängern. Die Garantiedauer wird immer im Garantieschein angegeben (Spalte Garantie).
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Die Garantiedauer besteht aus einer gesetzlichen Frist (24 Monate) und einer Stundungsfrist. Im Rahmen der gesetzlichen Garantiefrist richtet sich die Reklamation nach BGB Nr.40/1964 Slg. §619-627 unter Bezugnahme auf diese Reklamationsordnung. Bei der Stundungsfrist richtet sich die Reklamation ausschließlich nach dieser Ordnung.
* ausgenommen Ware, die mit einem Preisnachlass verkauft wurde (beschädigte, benutzte und unvollständige Ware) – sog.: Basar oder Ausverkauf
** Manche Produkte werden uns nur mit einer 12-monatigen Garantie geliefert (im Falle der komerzielle Beanspruchung). Weitere Beziehungen richten sich dann nach HGB.
III. Reklamationsbedingungen
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Wir empfehlen Ihnen, die Sendung nach der Lieferung gleich zu überprüfen (Anzahl der Pakete, das Band mit dem Firmenlogo, Beschädigung der Schachtel) und die Übernahme von unvollständigen oder beschädigten Sendungen abzulehnen. Eventuelle Beschädigung oder Unvollständigkeit der Sendung, die durch die Speditionsgesellschaft verursacht wurde, muss man direkt mit der Speditionsgesellschaft lösen, nicht mit dem Verkäufer.
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Der Verkäufer stellt die nötige Kooperation bei der Reklamation sicher - deshalb sollten Sie möglichst bald einen Bericht an regulace@regulace.org zuschicken. Wenn die Warenannahme in den Dokumenten des Spediteurs mit der Unterschrift des Käufers bereits bestätigt wurde, werden weitere Lieferungsreklamationen nicht berücksichtigt.
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Bei der Lieferung per Spedition (private, öffentliche) richtet sich die Reklamation (falls die Ware unterwegs beschädigt wurde) nach der Reklamationsordnung des Spediteurs und nach den jeweiligen Bestimmungen des BGB, resp. HGB. Auf diese Weise entstandene Mängel können nicht beim Verkäufer beanstandet werden.
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Der Käufer ist berechtigt nur solche Ware zu beanstanden, die einen Mangel aufweist, auf die sich eine Garantie bezieht und die in Alzasoft gekauft wurde (siehe Garantieschein - Einkaufsbeleg).
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Der Käufer kann uns die Ware auch per Spedition schicken. Das Paket muss sichtbar mit „REKLAMATION“ bezeichnet werden und muss folgendes enthalten reklamierte Ware (inklusive Zubehör), Kopie eines Einkaufsbeleges, ausführliche Beschreibung des Mangels und Kontakt an den Käufer (Adresse, Telefonnummer). Die auf Kosten des Verkäufers geschickte Ware wird nicht angenommen werden! Die Versandkosten zurück zum Käufer (nach einer berechtigten Reklamation) vergütet der Verkäufer.
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Der Verkäufer ist nicht für Mängel verantwortlich, auf die der Käufer beim Einkauf hingewiesen wurde. Geht es um gebrauchte Ware, ist der Verkäufer nicht für Mängel verantwortlich, die dem Abnutzungsgrad zur Zeit der Übernahme durch Käufer entsprechen.
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Der Käufer weist die Gültigkeit der Garantie durch die Vorlegung des Einkaufsbeleges nach. Falls die Ware schon mal beanstandet wurde, legt er auch einen Reklamationsbeleg vor. Die Nummer des Einkaufs-, oder Reklamationsbeleges muss mit der Seriennummer des Artikels übereinstimmen. Der Verkäufer garantiert nicht die volle Kompatibilität der verkauften Einzelteile mit anderen Einzelteilen, die von dem Verkäufer nicht zugelassen wurden und mit Software-Applikationen, deren Funktionsfähigkeit nicht ausdrücklich verlangt wurde.
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Die Garantie bezieht sich nicht auf Mängel, die durch Benutzung von schlechter Software oder Verbrauchsmaterial verursacht wurden. Ferner bezieht sich die Garantie nicht auf Mängel, die durch schlechte Bedienung, Benutzung und Installation oder Überspannung im Leitungsnetz verursacht wurden. Die Garantie bezieht sich weiter nicht auf Beschädigung, die durch übermäßigen mechanischen Verschleiß verursacht wurde.
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Der Verkäufer garantiert nicht die volle Funktionsfähigkeit von Software-Programmen, die für das bestellte Betriebssystem nicht bestimmt sind. Für eventuelle Schwierigkeiten, die durch beschränkte Funktionsfähigkeit schlechter Software-Programmen verursacht wurden, übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung.
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Die Garantie bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, die durch gewöhnliche Nutzung verursacht wurde. Die Garantie bezieht sich nicht an Mängel, die als Ursache zum Preisnachlass beschrieben wurden (falls die Ware tatsächlich mit diesem Preisnachlass verkauft wurde).
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Die Garantie bezieht sich nicht auf Ware mit beschädigten Siegeln, Informationsetiketten, Seriennummern usw. Die Siegeln und Seriennummer sind untrennbare Bestandteile der Produkte deren gewöhnliche Benutzung und Manipulation dadurch nicht behindert ist.
Ferner bezieht sich die Garantie nicht an folgende Beschädigungen:
a) mechanische Beschädigung der Ware,
b) Beschädigung durch elektrische Überspannung (sichtbar beschädigte Elemente oder Leiterplatten),
c) Beschädigung durch einen Einsatz unter unangemessenen Bedingungen (Temperatur, Verstäubung, Feuchtigkeit, chemische und mechanische Wirkung),
d) Beschädigung durch laienhafte Installation, Manipulation, Bedienung oder Vernachlässigung der Pflege,
e) falls die Ware durch ein Virus beschädigt wurde,
f) Beschädigung in Verbindung mit einer illegalen Software (der Erwerb kann nicht nachgewiesen werden), oder unautorisierten Software und Verbrauchsmaterial,
g) Beschädigung durch übermäßige Belastung und Einsatz im Gegensatz zu den in der Dokumentation angegebenen Bedingungen oder allgemeinen Grundsätzen,
h) durch einen laienhaften Eingriff oder Änderung der Parameter,
i) laienhafte Instandsetzung (Anstrich, Biegung usw.),
j) fehlerhafte Firmware-Updates,
k) durch die Naturgewalt oder höhere Gewalt.
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Falls es sich um eine Software handelt, bezieht sich die Garantie nur auf physische Lesbarkeit von Medien (nur Medien ohne Kratzer usw.). Im Augenblick der Schutzmittelbeseitigung (Folie, Siegel, Umschlag) wird der Käufer zum berechtigten Benutzer des Software-Produktes und akzeptiert die Lizenzvereinbarung des Herstellers.
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Die Garantie bezieht sich auf die Materialfehler, Funktionsfehler, Herstellungs-, oder Installationsfehler, die durch die Angestellten des Verkäufers verursacht wurden.
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Die beanstandete Ware wird nur auf den schriftlich beschriebenen Mangel getestet (in der Beanstandung).
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Feststellt der Techniker, dass die beanstandete Ware nicht Ursache des Mangels ist, sondern eine fehlerhafte Software-Installation oder Software-Verhalten (Antivirus, Betriebssystem, Game, Virus), oder wenn die Daten der Käufer selbst (eventuell ein Dritter) beschädigte, wird die Reklamation abgelehnt. Falls der Kunde einer bezahlten Reparatur zustimmt, wird diese nach der gültigen Preisliste berechnet.
IV. Reklamationsabwicklung
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Falls es sich um einen zu behebenden Mangel handelt, wird die Ware repariert, oder umgetauscht. Der Verkäufer ist berechtigt, die mangelhafte Ware gegen eine andere umzutauschen (und zwar gegen eine Ware mit gleichen oder ähnlichen Gebrauchseigenschaften). Falls die Reparatur oder Austausch unmöglich sind, die übliche Benutzung aber weiterhin möglich ist, können sich Käufer und Verkäufer über den Preisnachlass einigen (falls der Preis reduziert wurde, kann dieser Mangel nicht mehr beanstandet werden). Falls die Reklamation auf keinen der oben genannten Wege erledigt werden kann, wird dem Käufer eine Gutschrift erstellt werden.
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Bei Mängeln, die nicht beseitigt werden können und Sie an der üblichen Benutzung der Ware hindern, tauscht der Verkäufer diese Ware gegen eine Ware mit gleichen oder ähnlichen Gebrauchseigenschaft um.
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Durch eine Gutschrift kann eine Reklamation dann erledigt werden, wenn derselbe Mangel dreimal repariert wurde.
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Der Verkäufer erledigt die Reklamation ohne unnötige Verzögerung, spätestens aber bis 30 Tagen nach Annahme der Beanstandung. Diese Frist ist für den Käufer, der beim Einkauf die Handelsregister-Nr. zur Geltung gebracht hat, nicht bindend. Diese Beziehung richtet sich nach dem HGB.
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Nach der Erledigung einer begründeten Reklamation wird die Garantie um die Reklamationsdauer verlängert. Im Falle einer unbegründeten Reklamation wird die Garantie nicht verlängert. Falls die Ware in der gesetzlichen Garantiezeit gegen eine andere umgetauscht wurde, läuft die Garantiezeit wieder von Anfang an (d.h. wieder 2 Jahre Garantie). Falls die Reklamation durch einen Austausch erledigt wurde, wird die eventuelle nächste Reklamation wieder für erste gehalten. (Die Reklamationsdauer beginnt am nächsten Tag nach der Annahme und dauert bis zum Tag der Reklamationserledigung. Nicht bis zur Abholung der Ware!)
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